135 Millionen Euro mehr vom Bund für die Regionalstadtbahn Neckar-Alb – nun auch Förderung der Innenstadtstrecken möglich

Mit den am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regionalisierungs- und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzen fließen bis zum Jahr 2030 insgesamt weitere sieben Milliarden Euro vom Bund an die Länder zum Aus- und Neubau des Öffentlichen Personenverkehrs. Ein Projekt, das davon profitieren wird, ist die Regionalstadtbahn Neckar-Alb, wie die Bundestagsabgeordneten aus Tübingen-Hechingen, Zollernalb und Reutlingen Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, Staatssekretär Thomas Bareiß und Michael Donth mitteilen.

In intensiven Gesprächen ist es Michael Donth, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Schiene und ÖPNV gelungen, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Förderkriterien zu senken und diese so für die Kommunen noch attraktiver zu machen. „Ursprünglich war nicht vorgesehen, Schienenprojekte zu fördern, die auf einer Straße geführt werden. Das war bislang für manche Innenstadtstrecken ein K.O.-Kriterium. Ein eigener Bahnkörper ist künftig nur noch auf der Hälfte der Gesamtstrecke erforderlich.“ Zudem könne die Förderhürde auch durch intelligente Leittechnik überwunden werden. „Damit haben wir den Weg für die Förderung der Innenstadtstrecken der Regionalstadtbahn in Reutlingen, Pfullingen und Tübingen freigemacht“, so Widmann-Mauz.

Mit dem neuen Gesetzentwurf steigt zudem die Förderquote des Bundes von bislang 60 auf 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Dies, so Donth in seiner Rede bei der Bundestagsdebatte am Donnerstag, sei „ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk an Länder und Kommunen.“ Bei der erwarteten Gesamtsumme von 900 Mio. Euro für die Regionalstadtbahn Neckar-Alb bedeute das eine zusätzliche Förderung von 135 Mio. Euro vom Bund.

Länder und Kommunen seien nun aufgefordert, in die Planungen zu gehen, die künftig auch teilweise vom Bund bezahlt werden, um die Kunden im öffentlichen Nahverkehr schnell Verbesserungen spüren zu lassen.

„Durch die heute beschlossenen Gesetze stellen wir eine solide Finanzierung für viele Projekte wie die Regionalstadtbahn Neckar-Alb sicher. Wir schaffen so ein tragfähiges Fundament für deutliche Verbesserungen und mehr Attraktivität der klimafreundlichen Verkehrsträger“, fasst die Tübinger Abgeordnete Widmann-Mauz zusammen.

Nach Ansicht von Bareiß liegt der Ball nun im Feld der Verantwortlichen vor Ort: „Deutlich mehr Geld ist das eine. Nun müssen sich die Verantwortlichen vor Ort einig werden und die Bürgerinnen und Bürger vom Mehrwert der Stadtbahn überzeugen.“ Die Gelder müssten zudem mit Bedacht ausgegeben werden, um die erforderlichen Kapazitäten für die gewünschten Fahrgastzuwächse zu schaffen.

Ebenso Verdienst der Verhandlungen des Reutlinger CDU-Politikers Donth: Künftig können Kommunen auch innovative Seilbahnprojekte zu 75 Prozent vom Bund fördern lassen. „Aber hier gelten dieselben strengen Maßgaben für einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Projekte, wie sie ja auch schon in Reutlingen angedacht waren, müssen nachweisen, dass der ÖPNV einen Mehrwert hat, der den Aufwand lohnt.“

Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs- und Regionalisierungsgesetz gehen zurück auf die im Rahmen der Föderalismusreform geleisteten Ausgleichszahlungen des Bundes an die Länder für den in deren Verantwortung liegenden ÖPNV. Nach dem zunächst vereinbarten Auslaufen der Zahlungen Ende 2019 wurde bereits 2018 durch eine Grundgesetzänderung der Grundstein für eine weitere Förderung von Bauprojekten im ÖPNV gelegt. Die nun beschlossenen Gesetze legen die Höhe der Fördermittel sowie die Förderkriterien fest.

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